Theses
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Erstellung einer Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit der Juniorprofessur Health Care Management sind:
Bachelor VWL / MMM
Erfolgreiche Teilnahme (Note 2,3 oder besser) an einer der folgenden Veranstaltungen:
- Vorlesung Gesundheitsökonomik - Theorie
- Vorlesung Einführung in die Gesundheitsökonomik (veraltet)
- Vorlesung Medizinische Entscheidungstheorie (veraltet)
- Fachseminar Gesundheitsökonomik
Master
Studiengang GÖMIK / VWL / Märkte und Unternehmen
- erfolgreiche Teilnahme (Note 2,3 oder besser) am Seminar „Applied Econometrics in Health Care Management“
Studiengang Medizinmanagement
- erfolgreiche Teilnahme (Note 2,3 oder besser) am Seminar Medizinmanagement mit Betreuung durch die Juniorprofessur für empirische Gesundheitsökonomik ODER
- erfolgreiche Teilnahme (Note 2,3 oder besser) am Seminar „Case Studies in Health Care Management“
Themenfindung
Studierende werden ermutigt eigene Themen im Bereich der empirischen Gesundheitsökonomik vorzuschlagen, die den Forschungsschwerpunkten der Arbeitsgruppe entsprechen. Es wird erwartet, dass die Fragestellung nach Möglichkeit quantitativ empirisch untersucht werden unter Verwendung geeigneter Sekundärdaten aus den Bereichen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen sowie Regulierung. Themenvorschläge und mögliche Fragestellungen können demnach die Bereiche Innovationsmanagement, Regulierung von Gesundheitsmärkten, sowie den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung umfassen.
Innovation
Die Gesundheitsversorgung ist geprägt von einem ständigen Wandel durch neue Technologien. Neue Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten stellen Akteure laufend vor Herausforderungen bzgl. deren Nutzung, Bewertung und Preissetzung. Themen in diesem Bereich können sich auf das Innovationsmanagement aus Sicht von Leistungserbringern und politischen Entscheidungsträgern sowie regulatorische Eingriffe konzentrieren.
Regulierung
Aufgrund von Marktversagen und Informationsasymmetrien unterliegt der Gesundheitsmarkt vielen gesetzlichen Vorgaben und Regulierungen, welche Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Akteuren schaffen und die Handlungsfreiheit dieser Akteure einschränkt. Themen in diesem Bereich können Regulierungsmaßnahmen (wie beispielsweise Qualitätssicherungsstandards, Kostenkontrollmaßnahmen) und deren Einfluss auf gesundheitsbezogene Outcomes und Effizienz im Gesundheitswesen untersuchen.
Zugang
Der Zugang zu Gesundheitsleistungen ist maßgeblich für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung. Themen in diesem Bereich können Zugangsbarrieren zu Gesundheitsversorgung als solches, aber auch zu einzelnen Leistungen, Verfahren oder Arzneimitteln für eine Gesamt- oder Teilpopulation untersuchen. Im Fokus stehen dabei Fragestellungen zu den Ursachen (z.B. Verschreibungsverhalten, Knappheiten) und den Konsequenzen von Zugangsbarrieren.
Vorgehen
Der/die Studierende initiiert aus eigener Motivation heraus einen Erstkontakt zu der Juniorprofessur für empirische Gesundheitsökonomik (eva.goetjes@uni-due.de). Dabei kann ein eigener Themenvorschlag, oder ein Themenfeld von Interesse genannt werden. In einem ersten Gespräch zur Anfertigung der Abschlussarbeit wird dann das weitere Vorgehen gemeinsam geklärt, das sich im Regelfall folgendermaßen gestaltet:
Bachelorarbeit:
- Bei dem Treffen werden zwei mögliche Themen besprochen.
- Innerhalb der darauffolgenden Woche (also spätestens 7 Tage nach dem ersten Treffen) muss sich der/ die Studierende für einen der beiden Themenvorschläge entscheiden und die Entscheidung seiner/m Betreuer/in per E-Mail mitteilen.
- Nach der verbindlichen Themenwahl hat der/die Studierende 14 Tage Zeit eine Gliederung zu erstellen, die bei einem weiteren Treffen mit seinem Betreuer/in am Lehrstuhl besprochen wird.
- Nach der Besprechung der Gliederung muss die Bachelorarbeit unverzüglich, spätestens jedoch in der auf die Besprechung folgenden Woche, im Prüfungsamt angemeldet werden.
Masterarbeit:
- Bei dem Treffen werden zwei mögliche Themen besprochen.
- Innerhalb der beiden darauffolgenden Wochen (also spätestens 14 Tage nach dem ersten Treffen) muss sich der/ die Studierende verbindlich für einen der beiden Themenvorschläge entscheiden und die Entscheidung seiner/m Betreuer/in per E-Mail mitteilen.
- Nach der Entscheidung für ein Thema muss die Masterarbeit unverzüglich, spätestens jedoch in der auf die Besprechung folgenden Woche, im zuständigen Prüfungsamt angemeldet werden.
- Eine grobe Gliederung sollte möglichst in der frühen Phase der Bearbeitungszeit mit dem zuständigen Betreuer besprochen werden.
Bereits ab dem ersten Gespräch ist der Betreuungsprozess angestoßen. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten oder lehnt der/die Studierende beide besprochenen Themenvorschläge ab, ist der/die Studierende von der Möglichkeit, eine Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit der Juniorprofessur für empirische Gesundheitsökonomik zu schreiben, ausgeschlossen.
Als Orientierung für die Erstellung von Seminar- und Abschlussarbeiten dient dabei unser Leitfaden. Außerdem können sie hier Ressourcen für die ökonometrische Analyse entnehmen.
Weitere Informationen zur Geschlechtergerechten Sprache können hier gefunden werden.